Unsere Leistungen

Unsere Honorare

Um die immer wiederkehrenden auftretenden Unsicherheiten bei den Honoraren zu erläutern möchte ich an dieser Stelle eine kurze Erläuterung geben.

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare und Ärzte auch, eine Gebührenordnung, die für alle Steuerberater verbindlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt ist. Diese Gebührenordnung schreibt bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der Steuerberater nach pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist die sogenannte Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des Gebührenspielraums. Entsprechend dem Arbeitsaufwand und Risiko kann diese unter- und/oder überschritten werden.

Beispiel:


Gebühr Einkommenssteuererklärung ohne Anlagen, Rahmen 1/10 – 6/10, Mittelgebühr 3,5/10.
Gebühr Finanzbuchhaltung, einschl. des Kontierens der Belege, Rahmen 2/10-12/10, Mittelgebühr 7/10.


Das Honorar wird in Abhängigkeit des Umfangs der Erklärung, den Zuarbeiten und innerhalb des steuerlichen Risikos kalkuliert.


Das hat für Sie folgende Vorteile:

  • Wir orientieren uns also nicht überwiegend an hohen Gegenstandswerten, sondern am tatsächlichen Arbeitsaufwand.
    ( 1 Beleg a. 1.000 € oder 1.000 Belege a. 1 €)
  • Sie bezahlen nur für die für Sie erbrachte Leistung.
  • Zusätzlich zur reinen Erstellung nehmen wir eine Optimierung der steuerlichen Möglichkeiten vor und beschäftigen uns mit den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Sachverhalten. Die dabei mitunter recht zeitintensive Arbeit, wird stets unter der Beachtung von Kosten und Nutzen durchgeführt. Wir achten dabei stets auf den Steuerentlastungseffekt im Vergleich zu den entstehenden Kosten.
  • Sind die Unterlagen gut vorbereitet, fällt weniger Zeit an, also kann die Gebühr geringer sein.
  • Umgekehrt zahlen Sie Arbeiten dann, wenn sie anfallen, so dass Sie die Möglichkeit haben, selbst über eine Reduzierung der Kosten entscheiden zu können. Deswegen weisen wir zusätzliche Leistungen oft in der Rechnung separat aus, damit Sie diese erkennen können und die Kosten nicht im allgemeinen Gebührensatz, für Sie nicht erkennbar, versteckt bleiben.

Um all diese Arbeiten auch gerecht zu ermitteln, führen wir ein genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV-Ausstattung und eine effiziente Organisation, sodass wir die Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeiteinsatz erledigen können. Daher können wir unsere Leistungen zu fairen Gebührensätzen anbieten.

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Ihr Ansprechpartner
Steuerkanzlei Kühnst

Sekretariat

Tel.: +49 (0)361 - 550 70 60

Telefax: +49 (0)361 - 550 70 69

E-Mail: [email protected]

Dipl.-Kfm. Steuerberater Heiko Kühnst

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99084 Erfurt

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