Unsere Leistungen
Unsere Honorare
Um die immer wiederkehrenden auftretenden Unsicherheiten bei den Honoraren zu erläutern möchte ich an dieser Stelle eine kurze Erläuterung geben.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare und Ärzte auch, eine Gebührenordnung, die für alle Steuerberater verbindlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt ist. Diese Gebührenordnung schreibt bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der Steuerberater nach pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist die sogenannte Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des Gebührenspielraums. Entsprechend dem Arbeitsaufwand und Risiko kann diese unter- und/oder überschritten werden.
Beispiel:
Gebühr Einkommenssteuererklärung ohne Anlagen, Rahmen 1/10 – 6/10, Mittelgebühr 3,5/10.
Gebühr Finanzbuchhaltung, einschl. des Kontierens der Belege, Rahmen 2/10-12/10, Mittelgebühr 7/10.
Das Honorar wird in Abhängigkeit des Umfangs der Erklärung, den Zuarbeiten und innerhalb des steuerlichen Risikos kalkuliert.
Das hat für Sie folgende Vorteile:
Um all diese Arbeiten auch gerecht zu ermitteln, führen wir ein genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV-Ausstattung und eine effiziente Organisation, sodass wir die Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeiteinsatz erledigen können. Daher können wir unsere Leistungen zu fairen Gebührensätzen anbieten.
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Ihr Ansprechpartner
Steuerkanzlei Kühnst
Sekretariat
Tel.: +49 (0)361 - 550 70 60
Telefax: +49 (0)361 - 550 70 69
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Kfm. Steuerberater Heiko Kühnst
Neuwerkstraße 47a
99084 Erfurt
Telefon +49 (0)361 - 550 70 60
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Rechtliches
Um die immer wiederkehrenden auftretenden Unsicherheiten bei den Honoraren zu erläutern möchte ich an dieser Stelle eine kurze Erläuterung geben.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare und Ärzte auch, eine Gebührenordnung, die für alle Steuerberater verbindlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt ist. Diese Gebührenordnung schreibt bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der Steuerberater nach pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist die sogenannte Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des Gebührenspielraums. Entsprechend dem Arbeitsaufwand und Risiko kann diese unter- und/oder überschritten werden.
Beispiel:
Gebühr Einkommenssteuererklärung ohne Anlagen, Rahmen 1/10 – 6/10, Mittelgebühr 3,5/10.
Gebühr Finanzbuchhaltung, einschl. des Kontierens der Belege, Rahmen 2/10-12/10, Mittelgebühr 7/10.
Das Honorar wird in Abhängigkeit des Umfangs der Erklärung, den Zuarbeiten und innerhalb des steuerlichen Risikos kalkuliert.
Das hat für Sie folgende Vorteile:
Um all diese Arbeiten auch gerecht zu ermitteln führen wir ein genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV-Ausstattung und eine effiziente Organisation, sodass wir die Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeiteinsatz erledigen können. Daher können wir unsere Leistungen zu moderaten Gebührensätzen anbieten.