Unsere Leistungen
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Neben der steuerlichen Beratung übernehmen wir für Sie auch die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchführung und
des Jahresabschlusses. Für sämtliche Buchhaltungs- und Jahresabschlussarbeiten greifen wir auf Softwareprodukte
der DATEV eG zurück.
Diese Software verfügt über eine Schnittstelle zu einer Großzahl von anderen Buchhaltungsprogrammen. Somit sind
wir auch in der Lage, Ihre selbst erstellte Buchhaltung zu prüfen, zu korrigieren bzw. aufgrund Ihrer Buchhaltung
Ihren Jahresabschluss zu erstellen und die entsprechenden Steuererklärungen daraus für Sie zu fertigen.
Im Einzelnen können wir Ihnen folgenden Leistungen anbieten:
Finanzbuchhaltung
- Sortieren der Belege
- Kontieren der Belege
- Verbuchen der Belege
- Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung über DFÜ (z.B. ELSTER)
- Mahnwesen
- Zahlungsverkehr
- Grundauswertung der Buchhaltung (Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Liste, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Controllingreport / betriebswirtschaftlicher Kurzbericht)
- Zusatzauswertung (Jahresübersicht zu Summen- und Saldenliste und BWA, Kapitalflussrechnung, Vorjahresvergleich, individuelle Grafiken, Branchenvergleich, SOLL-IST-Vergleich etc.)
- Begleitung bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Überwachung Ihrer selbst geführten Buchhaltung
- Übermittlung Ihrer Buchführungsauswertung per Email oder Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.)
- Einspielen Ihrer Buchführungsauswertung
- Kontrolle + Korrektur der Buchhaltung
- Vertretung bei Krankheit / Urlaub
- Telefonische Unterstützung für Fragen zur Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle
- Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an Ihr Finanzamt über DFÜ (z.B. ELSTER)
- Grundauswertung der Buchhaltung (Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Liste, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Controllingreport / betriebswirtschaftlicher Kurzbericht )
- Zusatzauswertung (Jahresübersicht zu Summen- und Saldenliste und BWA, Kapitalflussrechnung, Vorjahresvergleich, individuelle Grafiken, Brachenvergleich, SOLL-IST-Vergleich etc.)
- Begleitung von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Lohn- und Gehaltsabrechnung (auch Baulohn)
- Führung der Lohnkonten
- Überwachung von Mindestlöhnen nach Tarifvertrag
- Überwachung der Beitragssätze zur Krankenkasse
- Melde- / Abrechnungswesen der Zusatz- und Versorgungskassen (ZVK, ULAK etc.)
- Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung
- Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen
- Erstellung von Verdienstbescheinigungen
- Entgeltmeldungen an Sozialversicherungsträger
- Begleitung bei Betriebsprüfungen durch Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
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Ihr Ansprechpartner
Steuerkanzlei Kühnst
Sekretariat
Tel.: +49 (0)361 - 550 70 60
Telefax: +49 (0)361 - 550 70 69
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Kfm. Steuerberater Heiko Kühnst
Neuwerkstraße 47a
99084 Erfurt
Telefon +49 (0)361 - 550 70 60
E-Mail: [email protected]
Rechtliches
Um die immer wiederkehrenden auftretenden Unsicherheiten bei den Honoraren zu erläutern möchte ich an dieser Stelle eine kurze Erläuterung geben.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer existiert, wie für Rechtsanwälte und Notare und Ärzte auch, eine Gebührenordnung, die für alle Steuerberater verbindlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt ist. Diese Gebührenordnung schreibt bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der Steuerberater nach pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist die sogenannte Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des Gebührenspielraums. Entsprechend dem Arbeitsaufwand und Risiko kann diese unter- und/oder überschritten werden.
Beispiel:
Gebühr Einkommenssteuererklärung ohne Anlagen, Rahmen 1/10 – 6/10, Mittelgebühr 3,5/10.
Gebühr Finanzbuchhaltung, einschl. des Kontierens der Belege, Rahmen 2/10-12/10, Mittelgebühr 7/10.
Das Honorar wird in Abhängigkeit des Umfangs der Erklärung, den Zuarbeiten und innerhalb des steuerlichen Risikos kalkuliert.
Das hat für Sie folgende Vorteile:
Um all diese Arbeiten auch gerecht zu ermitteln führen wir ein genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV-Ausstattung und eine effiziente Organisation, sodass wir die Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeiteinsatz erledigen können. Daher können wir unsere Leistungen zu moderaten Gebührensätzen anbieten.